Ausschreibung für wissenschaftliche Arbeiten aus dem Bereich Rassismusforschung
– Bewerbungsfrist 28.02.2024 –
Die Akademie der Wissenschaften in Hamburg schreibt den von der Joachim-Jungius-Stiftung der Wissenschaften zu Hamburg gestifteten Joachim-Jungius-Preis 2024 zur Förderung junger Wissenschaft aus. Der Preis ist mit einem Preisgeld von 5.000 Euro dotiert.
Die Akademie der Wissenschaften in Hamburg ist eine fächerübergreifende Forschungseinrichtung und fördert mit dieser Preisvergabe die Arbeit hervorragender junger Wissenschaftler:innen (m/w/d) in ihrem Einzugsbereich. In diesem Jahr wird der Preis für eine bemerkenswerte wissenschaftliche Arbeit zu einem Thema aus dem Bereich der Rassismusforschung vergeben. Beiträge aus sämtlichen relevanten Fachbereichen sind willkommen. Die eingereichte Arbeit soll nach Möglichkeit interdisziplinäre Perspektiven aufzeigen. Über die Zuerkennung des Preises entscheidet eine Auswahlkommission, die gemeinsam von der Akademie der Wissenschaften in Hamburg und der Joachim-Jungius-Stiftung besetzt wird.
Der Preis wird im Rahmen der öffentlichen Jahresfeier der Akademie im Herbst 2024 verliehen, auf der die ausgezeichnete Arbeit vorgestellt wird. Die Ausschreibung richtet sich an promovierende oder promovierte junge Wissenschaftler:innen bis zu einem Alter von 40 Jahren zum Zeitpunkt der Bewerbung, die einer Universität oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern oder Bremen angehören. Je Bewerbung kann nur eine einzelne wissenschaftliche Arbeit eingereicht werden; kumulative Einreichungen sind ausgeschlossen. Hat die mit der Bewerbung eingereichte wissenschaftliche Arbeit mehrere Verfasser:innen, ist eine von allen unterschriebene Erklärung beizufügen, aus der Inhalt und Umfang der individuellen Anteile an der Arbeit hervorgehen, da der Preis nur an eine Einzelperson vergeben wird. Die wissenschaftliche Arbeit kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Wurde sie bereits publiziert, darf ihr Erscheinungsdatum zum Zeitpunkt der Einreichung nicht mehr als 12 Monate zurückliegen.